Definition: Inhaberaktie
Eine Aktie, bei der das Eigentum allein durch den physischen Besitz des Wertpapiers (oder heute: den Depoteintrag) übertragen wird, ohne Namenseintragung. Der Inhaber ist Aktionär. Heute meist als Buchwertpapier im Depot verwahrt.
Ratgeber zum Thema
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren Fachartikeln: