Definition: Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne, Zinsen) in Höhe von 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Die Depotbank führt sie automatisch ab. Über die Steuererklärung (Anlage KAP) kann eine Günstigerprüfung beantragt werden.
Ratgeber zum Thema
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren Fachartikeln: