Definition: Verwahrung (Girosammelverwahrung / Streifbandverwahrung)
Girosammelverwahrung: Die häufigste Form – Aktien werden beim Zentralverwahrer (Clearstream) in einem gemeinsamen Bestand gehalten. Der Anleger hat einen Miteigentumsanteil. Streifbandverwahrung: Die Aktie wird individuell (ggf. als Urkunde) beim Broker oder der Depotbank getrennt verwahrt – aufwändiger und teurer.
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