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Grundkapital

Gesellschaftsrecht Bilanz

Definition: Grundkapital

Das in der Satzung festgelegte Nennkapital einer AG, aufgeteilt in Aktien mit einem Nennbetrag oder als Stückaktien. Das Grundkapital ist im Handelsregister eingetragen und kann nur durch Hauptversammlungsbeschluss geändert werden.

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