Definition: Kapitalerhöhung
Die Ausgabe neuer Aktien zur Erhöhung des Grundkapitals. Bestehende Aktionäre haben in der Regel ein Bezugsrecht (§ 186 AktG), um ihre Beteiligungsquote zu halten. Bei OTC-AGs werden Kapitalerhöhungen oft durch Beschluss der HV umgesetzt.
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