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Hauptversammlung (HV)

Gesellschaftsrecht Aktionärsrechte

Definition: Hauptversammlung (HV)

Das jährliche Treffen der Aktionäre einer AG. Beschlussgegenstände: Verwendung des Jahresüberschusses (Dividende), Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen. Aktionäre müssen rechtzeitig eingeladen werden (§ 121 AktG). Für OTC-Aktionäre oft die wichtigste Informationsquelle.

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